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DER WETTERMACHER

 






Der Wettermacher

 

heißt Metin Kirca, wurde am 1. Januar 53 Jahre alt, ist verheiratet und hat drei Kinder. Er lebt im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis. Frührentner. Aus den Augen eines sehr höflichen, etwas unsicher auftretenden, aber bestimmt wirkenden Mannes strahlt Güte.

Er kennt den „Wettermacher“ nicht, jenen Schweizer Schriftsteller namens Peter Weber, der Wetter machen gleichsetzt mit Sprache machen.

Dafür hat Metin Kirca schier unglaubliche Fähigkeiten, um deren amtliche Anerkennung er bisher vergeblich ringt. Er kann das Wetter nicht nur vorhersagen, sondern beeinflussen- beispielsweise in Deutschland die Sonne scheinen lassen und in Afrika für Regen sorgen, erklärt der Mann. Und legt einen Band voller Anfragen an offizielle Stellen sowie wissenschaftliche Institute und führende Presseorgane vor, die ihn entweder nicht ernst genommen oder ihm schlicht mitgeteilt haben, sein Anliegen passe nicht in die Zeit des Klimawandels.

Er dankt dem barmherzigen Gott, dass er im Jahre 1984 die „Heilige Sonne“ hat entdecken dürfen, und wünscht allen Menschen in Deutschland niedrigere Heizkosten.

Das zuständige Verwaltungsgericht hatte anfangs Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Begehrens und lehnte es letztlich als unzulässig mit der Begründung ab, es gebe dafür kein Gesetz.

Das mag schon sein. Aber gibt es für das Wetter ein Gesetz von Menschen Hand?  

Ingo Mehner

 

 

Am Wochenende trafen wir uns in Braunschweig zum Kochen: 2 Anwälte, ein Gefängniswärter und ein Lehrer. Wir haben uns was erzählt. Die 20 Jahre alte Freundschaft hält wohl, wenn Männer zusammen über den Atlantik gesegelt sind, hin und zurück.

An Bord gab es kein erlaubtes Thema außer Kochen, Angeln, Rum und Wein. Politik und Kirche verboten. An Land ist das etwas anders. Wir segeln in unseren 60/50igern auch nicht mehr so oft.

Der Herr W. war das gemeinsame Feindbild geworden wegen der Umsatzsteuer und der Spenden und wegen seiner "nassforschen" Art. Mein Kollege S. aus Regensburg, erklärter FDP-Wähler seit Jahrzehnten, hielt sich zurück und sagte so ganz beiläufig, als wir schwiegen, die "Seehofer-CSU" hat auch 800.000 € erhalten… ??? Als er, mit 68 unser Senior, rote bis rotgrüne Freudenfeuer zur blauen Stunde um die Kirche mit dem großen und dem kleinen Turm (wg. der Reformation) aufleuchten sah. dämpfte er mit dem schlichten Hinweis auf die Asse, die wir am Nachmittag besucht hatten: "Die Suppe müsse das Oberbergamt Zella-Mehlis und die damalige Landesregierung auslöffeln. Deren Minister habe Gabriel geheißen…"

Wir haben am Samstag-Vormittag im "M…pick" gefrühstückt nur ein paar Schritte und 19% Umsatzsteuer entfernt. Das hat sich nicht geändert.

Ingo Mehner

 

Mit Newslettern Nr. 6 und 9/2009 vom 13. und 19.12.2009 hatte www.ingomehner.de auf die geänderte und kommunalbürgerfreundliche Rechtsprechung zu den Entwässerungsgebühren hingewiesen. Der Bund und das Land NRW müssen ihren Anteil für die Flächen der Bundes- und Landstraßen tragen. Ich hatte die interessierten Eigentümer ermutigt, sich gegen die neuen Beitragsbescheide zu wehren.

Dafür muss binnen Monatsfrist nach Erhalt der Bescheide Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden, für Ennepetal also in Arnsberg. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben. Es empfiehlt sich aber in dieser komplexen Materie die Hinzuziehung eines Fachanwalts oder der Interessenverbände Haus und Grund.

Dr. Ingo Mehner

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 




CIMA Einzelhandelskonzept Ennepetal




 

Nach heftiger Kritik im November 2009, auch bei ingomehner.de u.a. am 22.11.2009, hat CIMA das Konzept um das Kapitel 9.3 (Seite 113) ergänzt. Der StuWi (der Ausschuss heißt jetzt auch in Ennepetal so) hat ihn gegen nachvollziehbare Kritik der FDP zur Kenntnis genommen und seine öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Jetzt können die interessierten Bürger ihre Meinung zum Konzept vortragen, insbesondere die Grundeigentümer und Händler außerhalb des Hauptzentrums in der Tallage von Milspe zwischen Lidl B 7 und der Milsper Straße. Denn die haben das Nachsehen, wenn der Rat dieses Konzept beschließen sollte, woran ich nach der Verhärtung der Fronten in 2009 keinen Zweifel habe.

Hatte CIMA die Einzelhandelsstandorte außerhalb der Zentren zunächst nicht erfasst, sind sie jetzt auf einer Seite aufgelistet und als Ergänzungsstandorte bewertet worden, die Bestandsschutz genießen. Das heißt: Flächenerweiterungen sowie Änderungen des Sortiments sind von der Bauaufsicht abzulehnen. Der Grund für diese Schlechterstellung ist die Stärkung der Tallage von Milspe als Haupteinkaufsstandort.

Betroffen sind das EN-Center, Büttenberg, Altenvoerde zwischen Aldi/Penny und Netto/ehemals Plus einschließlich Mittelstraße, Kaufpark Gewerbestraße.

Betroffen ist auch Voerde, das jetzt nur Nebenzentrum sein soll. Denn Nebenzentren dürfen Hauptzentren auch keine Konkurrenz machen.

www.ingomehner.de bieten Formulierungshilfe an. Das ist unser Kerngeschäft.

Ein nahegelegenes Beispiel wie Gutachter es anders machen: BBE hat für Gevelsberg auch Ergänzungsstandorte ausgemacht, etwa Wohnwelt, den Praktiker-Baumarkt und den Fachmarkt Klein im Norden der Stadt. Die klare Empfehlung lautet, den  Bestand der ortsansässigen Geschäfte zu stärken, also auch Erweiterungen zuzulassen. Das ist für den Gevelsberger Rat und die Gevelsberger Geschäftswelt selbstverständlich.

Ingo Mehner meint an diesem grauen Dienstag mit Wolkenschwaden über dem Mehrgenerationenhaus: Gevelsberg hat wieder die Nase vorn!

 

WINNENDEN


WINNENDEN hat dem Staat eine Frage gestellt.

Erinnern Sie sich noch an jenen Sportler, der in den USA sehr wahrscheinlich seine Ehefrau aus Eifersucht getötet hat, aber nicht verurteilt wurde, weil der Staat in Gestalt eines Kriminalbeamten einen nicht vorhandenen Beweis untergeschoben hatte, diesen Handschuh des Täters, den er im Garten des Hauses fand, nachdem er ihn selbst dort platziert hatte? Die Jury sprach dem Staat das Recht ab, den Verdächtigen zu verurteilen.

Ich habe in Fachkreisen häufig die Frage gestellt, ob ein deutsches Schwurgericht ebenso entschieden hätte. Das deutsche Recht denkt anders.

WINNENDEN hat dem Staat in 2009 eine ähnliche Frage gestellt. Sie ist nicht beantwortet worden.

Vielleicht finden Sie eine Antwort.

In beiden Fällen hat jemand versucht, dem fürchterlichen Geschehen einen Sinn zu geben. In den USA war es der Beamte, der sich als Zeuge der Anklage in den Dienst der Sache stellte, namentlich bekannt und aus dem Dienst entfernt wurde. In WINNENDEN hat jemand einen screen-shot im „kraut-channel“ gefälscht, in dem das Attentat angekündigt worden sein soll, und einen Zeugen vom Hörensagen hinzugefügt, der diesen shot ebenfalls gesehen haben will; vielleicht war auch das Zeugnis nur erfunden.

Der Innenminister war vor die Presse getreten. Doch die Panne, die es in der ganzen Polizeihierarchie bis in die Pressekonferenz des Ministers geschafft hatte, flog auf. Der screen-shot war nicht abgeglichen worden. Das Original hatte mit WINNENDEN nichts zu tun.

Mit dem gefälschten screen-shot fehlte nicht nur der Polizeizeuge vom Hörensagen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft geriet in Erklärungsnöte, weil sie öffentlich verbreitet hatte, sie habe den screen-shot auf dem PC des Amokläufers gefunden. Das stimmte ebenfalls nicht. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft musste sich korrigieren (u.a. Tagesspiegel vom 12.03.2009).

Es gibt keinen Untersuchungsausschuss, keine Nachfragen durch die führenden Printmedien oder die Nachrichtensender.

Dr. Ingo Mehner

promovierte in Köln bei Prof. Dr. Dietrich Oehler im Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht mit dem Thema „Der Beweis vom Hörensagen im deutschen Strafprozess“

Schicksalsschlag Schiffbruch

Ein Boot, eine Kreuzfahrt, Urlaub, Spaß…

Plötzlich eine große Welle und das Boot sinkt. Sieben Überlebende,  sechs Frauen und ein Mann werden an den Strand einer einsamen Insel gespült. Sie müssen ihr  Leben neu organisieren. Sie entscheiden, dass der Mann jeweils einen Tag mit einer Frau verbringt; Sonntags hat er frei. Nach einigen Monaten wird ihm das zu viel. Er wünscht sich einen Mann, mit dem er das Vergnügen teilen kann und jeden zweiten Tag  frei hat.

Eines späteren Tages strandet ein primitives Holzfloß, und darauf ist ein Mann. "Na , endlich!" freut sich der Erste auf die Entlastung und zieht sich zurück, weil gerade Sonntag ist.

 Da sagt die älteste Schiffbrüchige zu ihm:

"Darf ich Dir Herrn Westerwelle vorstellen?"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Ein sensibles Thema.

2. Ein Thema wie kein anderes mit Blick auf seine gesellschaftspolitische Brisanz.

3. Ein Wahlkampfthema.

Zum Jahreswechsel haben viele Organisationen, Gutachter, Medien, Politiker und Kommentatoren sehr unterschiedliche Bilanzen gezogen.

Das Erste Wort hat die Forschungseinrichtung der Bundesanstalt für Arbeit: Im IAB-Kurzbericht 29/2009 heißt es "Der Arbeitsmarkt hat profitiert…Die Ausrichtung der Grundsicherungsleistungen an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hat zumindest in der Summe durchaus messbare Erfolge erzielt. Nicht alle Gruppen haben von dieser Entwicklung profitiert, die Frauen weniger als die Männer. Die Zahl der über 55Jährigen in SGB II ist absolut gestiegen. Da die Konkurrenz um die weniger werdenden Stellen im Abschwung steigt, sinkt die Wahrscheinlichkeit, eine Stelle zu finden, vor allem für Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und andere Personen mit Merkmalen, die ihre Beschäftigungsfähigkeit einschränken. Die Verfestigung von Leistungsbezug auf regionaler Ebene hängt ganz entscheidend mit der jeweiligen Arbeitsmarktlage vor Ort zusammen…Erwerbstätigkeit führt nicht immer zur Beendigung des ALG-II-Bezugs….Aktivierung allein reicht für den erfolgreichen Übergang in Beschäftigung nicht aus. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn auf der Nachfrageseite auch genügend adäquate Jobs für erwerbsfähige Hilfsbedürftige verfügbar sind.

Die Zweite Stimme spricht aus dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der am anderen Ende der Armutsleiter Mutlose auffängt: Hartz IV ist gescheitert. Es ist nicht gelungen, die Zahl der Betroffenen spürbar zu senken (Deutsche Welle 20.12.2009).

Äußerungen der Medien, der Politik kennen Sie je nach Interessenlage. Sie sind mit Abstand zu betrachten.

Die generelle Krux aller veröffentlichten Bilanzen ist ihr Mangel an empirisch belastbaren kausalanalytischen Befunden. Die ersten fünf Jahre fielen in den Aufschwung, die nächsten fünf Jahre könnten vom Abschwung und der Krise geprägt sein. Dann, so meinen viele Gutachter, wäre eine tragfähige Bewertung möglich. Wird aber Hartz IV so viel Zeit haben, genauer: politische Zeit gegönnt sein?

Bevor ich mein facit in den Blog stelle, erinnere ich an die verfassungswidrige Säule, auf der die Reform steht und die nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr nachgebessert werden muss: Die Zusammenlegung von Arbeitsämtern und Sozialämtern verletzt die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden. Das muss also wieder auseinander, aber wie? Namhafte Staatsrechtler meinen gar, dass die Politik die aktuelle Brisanz des Spruches gewaltig unterschätzt; wer das Urteil genau lese, der spüre Kritik an der ganzen Richtung. Fördern und Sanktion gehören nach dem Grundgesetz nicht an denselben Schreibtisch (ähnlich im Jugendamt). Fragen Sie etwa den Ennepetaler streetworker danach.

Mein facit nähert sich dem status quo aus einer anderen Richtung. Ich frage nach den gesellschaftlichen Verwerfungen, nach den Kollateralschäden oder ganz einfach:

Lohnt Hartz IV den angerichteten Flurschaden?

Das mag jeder für sich beantworten, weil er alle Fakten kennt.

1. Hartz IV ist nicht sensibel. Das System ist so konstruiert, dass Langzeitarbeitslose jahrelang nicht erfolgreich vermittelt werden können, hauptsächlich, weil es für sie nicht genügend Arbeit gibt, im zweiten Schritt den Nachweis von erfolglosen Eigenbemühungen fordert und im dritten Schritt die Mutlosen sanktioniert. Wer auf Eigenverantwortlichkeit setzt und sie einfordert, muss einen Plan B haben, um die Einzelschicksale nicht aus den Augen zu verlieren. Der ist nicht da oder nicht gelungen. Um die Einzelschicksale kümmern sich jetzt vermehrt und erfolgreich die Sozialgerichte und -vor fünf Jahren fast kaum vorstellbar- die Fachanwälte für Verwaltungsrecht, wobei es im Kern eigentlich immer um die Existenzfrage und Sanktionen geht. Die Korrektur von Systemfehlern ist nicht Sache der Justiz. Hier geht es um mehr als einzelne Geburtsfehler.

2. Hartz IV hat das teilgesellschaftliche Problem der Langzeitarbeitslosen lösen wollen, dabei das Kräfteverhältnis der Nachkriegszeit zwischen Arbeit und Lohn auf den Prüfstand gestellt und die gesamtgesellschaftlichen Strukturen zwischen Arm und Reich polarisiert. Hartz IV ist eine Richtungsänderung in der Sozialpolitik auf Kosten der Langzeitarbeitslosen und der Steuerzahler.

3. Die durch Hartz IV bedingten politischen Verwerfungen sind enorm. Die federführende SPD verlor innenpolitisch ihre arbeitslose Klientel an "Die Linke".

 

Mehner´s These:

Alle Erwerbsfähigen zur JobAgentur. Wobei die JobAgentur bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit an die Feststellungen der Behörden und Sozialgerichte gebunden ist, die auch sonst über diese Frage entscheiden.

Wer vorwerfbar keine Arbeit finden will, wird sanktioniert.

Wer aus Gründen des Arbeitsmarktes keine Arbeit findet, wird von der Bundesanstalt für Arbeit subventioniert unter Wahrung der Solidarität.

Alle NichtErwerbsfähigen zum Sozialamt unter Wahrung menschlicher Würde.

Dr. Ingo Mehner

 

Was tut also der gehörnte Rechtsanwalt A, der sein Schicksal im Glamour-Teil der Tageszeitung verbreitet sieht? Leserbrief, Gegendarstellung, Richtigstellung, Waffengleichheit hatte ich Ihnen angeboten.

1. Der Leserbrief ist so effektiv wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Er ist form-, frist- und fruchtlos. A hat keinen Rechtsanspruch auf Abdruck. Darüber entscheidet die Redaktion. Das sollte A also besser lassen, wenn er nicht meint, die Welt allein durch seine Gedanken verbessern zu können, die niemand kennt oder zu lesen bekommt.

2. Die Gegendarstellung ist ein probates Mittel, wenn A sich verletzt fühlen darf, worüber der geneigte Leser objektiv nicht streiten wird. Dann muss die Redaktion die Gegendarstellung in Druck geben, und zwar ungekürzt. Die Gegendarstellung wird also auf strafbaren Inhalt, nicht auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Ich hätte A zu diesem Mittel geraten, wenn er als ewig treuer Ehemann das Luder überhaupt halten will. Ich hatte gestern beiläufig erwähnt, dass "Auge um Auge" bei einem unverheirateten B nicht in Betracht kommt.

3. Die Richtigstellung ist ein scharfes Schwert, auch im Presserecht. Die Redaktion muss damit -wie im Streit um Lügen- einräumen, dass sie falsch recherchiert und berichtet hat. Sie ist einklagbar. Aber das dauert, dem Rechtsstaat sei Dank! A würde nach Lage der Dinge auch nicht beweisen können, dass seine Ain in Genf am See war, wo das Fischen in fremden Gewässern unter Strafe gestellt ist, weil sie in Montafon in den Bergen geweilt hat, wo das Bepflügen und Besäen Fremdermanns Acker erlaubt ist, sofern die Früchte dem Eigentümer bleiben.

4. Waffengleichheit ist ein Begriff aus dem fernen Mittelalter und hat etwas mit Zweikampf und dem "edlen" Rittertum zu tun. Darin unterscheiden sich Prinz Eisenherz und Lohengrin bekanntlich. In unserem Rechtskreis war er verloren gegangen. Bei uns waren die Gesetze fair. Deren Anwendung ging und geht nach Recht und Gesetz in Gestalt des Richters. Der Richter ist nicht Schiedsrichter über die Einhaltung der Waffengleichheit, sondern Scharfrichter. Er entscheidet, nicht das Volk. Nach dem letzten Weltkrieg kam der Begriff als Menschenrecht zurück; er wurde unserem Rechtsverständnis, unseren Individualrechten, unserem Obrigkeitsgehorsam gleichsam "übergestülpt".

Überspitzt würde die Richtigstellung damit enden, dass der Herausgeber verurteilt werden könnte, seine falsche Behauptung schriftlich zu widerrufen, ein Brief also ohne jede Öffentlichkeitswirkung, wenn  es keine Waffengleichheit gäbe. Dem steht die Waffengleichheit vor. Sie besagt "Richtigstellung in der nächst erreichbaren Ausgabe der Zeitung, in derselben Rubrik, in gleicher Aufmachung, in gleicher Länge, mit Ankündigung wenn vorher angekündigt". Und sie verlangt eine "zeitliche Nähe", weil eben nichts so alt ist wie die Zeitung von gestern. Nach deutschem Verständnis sind drei Monate noch zeitnah. In den USA und in Great Britain denken und handeln die Entscheider schneller und nehmen Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten in Kauf.

5. In der Praxis führen viele Wege nach Rom, die etwas mit den Kompetenzen zu tun haben. Über Nr. 1 und Nr. 2 sowie über Einvernehmen entscheidet die Redaktion unter Beachtung von Nr. 4. Für Nr. 3 muss die Entscheidung des Herausgebers eingeholt werden, in aller Regel unter Beteiligung von Rechtsanwälten und Justitiaren. Das lässt sich selten zeitnah erreichen.

Jetzt ahnen Sie zugleich, wie der Bericht " Ingo Mehner: Früheres Urteil lediglich bestätigt" in der heutigen Lokalausgabe der textgleichen Zeitungen entstanden ist. Ich habe mich beschwert. Herr Bröking hat mich angerufen. Der Rest war business as usual, obwohl wir uns vorher nicht kannten.

Ingo Mehner

 

Das regeln idealiter die Pressegesetze der Länder. Ein sehr rechtsstaatliches Verfahren, das den Ausgleich zwischen dem Anspruch der Presse auf ihre Freiheit und dem Anspruch des Betroffenen auf Wahrung seiner Interessen sucht. Wie immer beim Rechtsstaat kontinentaler Prägung sehr kompliziert und zeitlich nicht gerade aktuell.

Ein erfundenes Beispiel: Der A, ein Rechtsanwalt aus Köln, hat eine Frau, die dem B, ebenfalls Rechtsanwalt in Köln, mehr gefällt als dies sein soll. Beide sind im Karnevalsverein Gilde Grün/Rot/Weiß/Blau/Gelb mit Marjellchen, Trommlern und Nicht Genannt Wollenden aktiv. Der Klüngel ist also gesellschaftlich erste Sahne, wenn Sie wissen, was ich meine. Eines Tages erfuhr der A natürlich als letzter, dass seine geliebte Ain mit dem B, wie soll ich sagen, ein altersgerechtes weekend verbracht hat oder, nein doch, verbracht haben soll. So steht es jedenfalls am Dienstag im Kölner Stadtanzeiger unter den glamourösen Nachrichten. Natürlich weiß jeder, wen der diskrete Redakteur gemeint haben könnte.

A regelt, was zu regeln ist, mit seiner Ehefrau und dem Einhorn (weil der ledig ist). Aber die Schande!?! bleibt vielleicht, weil der B in keiner gefestigten Beziehung lebt. Sonst könnte Mann ja vielleicht…

Was tut A? Er packt den Stier an den Hörnern. Der Stier ist für ihn der Kölner Stadtanzeiger.

Das Presserecht kennt den Leserbrief, die Gegendarstellung, die Richtigstellung, die Waffengleichheit. Und die Zeit. Denn nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern. Also was nun?

Diskutieren Sie die Möglichkeiten am Frühstückstisch, wo und wann immer Sie wollen…

Morgen werde ich Ihnen auf die Sprünge helfen.

Ihr

Ingo Mehner

Sie verstehen, weshalb ich diesen Newsletter heute in meinen Blog stelle, wenn Sie die heutige Tageszeitung für Ennepetal lesen… Heute feiern die Heiligen Drei Könige die Geburt Jesu Christi.

 

Entgegen anders lautender Berichte in der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost vom 30. Dezember 2009 hat die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwelm auf Nachfrage den Tenor des Urteils vom 29. Dezember wie folgt mitgeteilt:

1. Die einstweilige Verfügung vom 22.07.2009 bleibt aufrecht erhalten.

2. Die weitergehenden Anträge bleiben zurückgewiesen.

3. Dem Verfügungskläger (Wiggenhagen) wird aufgegeben, binnen eines Monats Klage zur Hauptsache zu erheben.

Mit den "weitergehenden Anträgen" wollte Wiggenhagen erreichen, dass Mehner seine im Kommunalwahlkampf über das Internet geäußerten Lügenvorwürfe widerruft und löscht. Das war sein Hauptanliegen und ist ihm noch heute wichtig, obwohl niemanden mehr interessiert, ob Wiggenhagen in der Rosine einen fragenden Bürger öffentlich belogen hat. Einsortiert in die weit verbreitete Meinung, dass Bürger von Politikern vieles erwarten dürfen, aber nicht unbedingt die Wahrheit. 

Also wer hat denn nun verloren? In diesem immer noch vorläufigen Verfahren haben beide gewonnen und beide verloren. Wiggenhagen würde auf ganzer Linie verlieren, wenn er nicht zur Hauptsache klagt. So sind die Regeln im einstweiligen Verfügungsverfahren. Sie dienen nicht der Wahrheitsfindung.

Frage von EN(H) an Mehner: Das angedrohte Ordnungsgeld von 200.000 EUR war nicht von Pappe, oder?

Ich bin doch nicht auf den Kopf gefallen und verspiele mein Haus wegen Herrn Wiggenhagen. Die Äußerung war nützlich, weil sie von der Kompetenzdebatte ablenkte und die anhaltende Glaubhaftigkeitsdebatte angestoßen hat. So gesehen hat sie ihren Zweck erfüllt. Für mich war der Wahlkampf schon vor dem 22. Juli vorbei, so dass keine "Wiederholungsgefahr" bestand. Heute ist der Wahlkampf für alle vorbei. Mit einer Ausnahme…

Ingo Mehner.

Zurück aus Bongsiel. Die Neujahrsnacht war kalt und klar. Der erste Vollmond seit 1990.

Auf wen wir angestoßen haben? Aber sicher doch, auf Peter Harry Carstensen und eine ganz normale Frau. Sie haben Sylvester auf Föhr geheiratet, der Landesvater die Ratsfrau aus Schleswig, übrigens auch Juristin.

Starten Sie gut ins Neue Jahr. Felice Nuevo Ano!

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